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Eignen sich Fondsentnahmepläne zur Altersvorsorge?

Dass eine gut aufgestellte Altersvorsorge auch Fondsanteile enthalten sollte, gilt mittlerweile weithin als Konsens. Für Aufruhr unter Sachkundigen sorgt nun jedoch eine Studie des Fondsverbands BVI, der zufolge Fondsentnahmepläne (in der Studie als „Fondsrenten“ bezeichnet) eine sichere Form der Altersvorsorge darstellen. Kernthese: Entnehme man dem Fondsguthaben monatlich einen Betrag in der Höhe, die ein Versicherer […]
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Versicherungs-News

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Dass eine gut aufgestellte Altersvorsorge auch Fondsanteile enthalten sollte, gilt mittlerweile weithin als Konsens. Für Aufruhr unter Sachkundigen sorgt nun jedoch eine Studie des Fondsverbands BVI, der zufolge Fondsentnahmepläne (in der Studie als „Fondsrenten“ bezeichnet) eine sichere Form der Altersvorsorge darstellen. Kernthese: Entnehme man dem Fondsguthaben monatlich einen Betrag in der Höhe, die ein Versicherer als lebenslange garantierte Rente zahlen würde, dann komme man damit in über 95 Prozent der Fälle bis zum Lebensende über die Runden. Meist bleibe sogar noch etwas zum Vererben übrig.

Harsche Kritik an den Berechnungsgrundlagen hat neben dem Versicherer-Gesamtverband GDV auch das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) geäußert. Letzteres spricht unter der Überschrift „Zu schön, um wahr zu sein“ von „vollkommen unplausiblen Annahmen“. So werde eine jährliche Rendite von 6 Prozent unterstellt, obwohl der zugrunde gelegte Musterfonds lediglich 30 Prozent Aktien neben 70 Prozent Rentenpapieren enthalte. Unterschätzt würden zudem das Performancerisiko und das Langlebigkeitsrisiko.

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In der Mittelschicht angekommen: Aktienbesitz in Deutschland
Rund 12,1 Millionen Aktionäre gibt es laut Deutschem Aktieninstitut hierzulande, 2015 waren es lediglich gut 9 Millionen. Dass sich nur Menschen mit hohem Einkommen ein Börsenengagement leisten könnten und würden, widerlegt die aktuelle Statistik: Fast 4 Millionen Aktionäre, also knapp jeder dritte, verdient monatlich zwischen 2.000 und 3.000 Euro netto, weitere 3,9 Millionen liegen unter […]
Kfz-Versicherer müssen überzogene Mietwagenkosten nicht komplett übernehmen
Generell hat ein schuldlos Unfallbeteiligter, dessen Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss, Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten durch die Versicherung des Unfallverursachers. Wie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek kürzlich urteilte (Aktenzeichen 816 C 111/24), sollten diese Kosten aber in einem vernünftigen Rahmen bleiben – andernfalls darf der Versicherer die Erstattungsleistung kürzen. Geklagt hatte ein Unfallopfer, […]